Interessen der Beschäftigten durchsetzen.
Mitbestimmung ist mehr als ein Punkt in Betriebsvereinbarungen.
Mitbestimmung heißt, Interessen klar zu benennen.
Und sie dort durchzusetzen, wo Entscheidungen Auswirkungen haben.
Worum es dabei geht:
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Wenn Arbeitszeiten verschoben werden. |
| Wenn Aufgaben verdichtet werden. | |
| Wenn Verantwortung wächst, ohne dass Rahmenbedingungen mitwachsen. |
Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um die Menschen, die die Arbeit machen.
Belange der Beschäftigten müssen auch Priorität haben. Diese Fragen lassen sich nicht vertagen.
Sie wirken sofort – im Arbeitsalltag der Beschäftigten.
Deshalb handeln wir, bevor Fakten geschaffen werden.
Klar, verlässlich und mit dem Anspruch, Interessen durchzusetzen.
Was das für die Wahl bedeutet:
Interessen durchzusetzen braucht Rückhalt. Eine hohe Wahlbeteilung bedeutet Durchsetzungskraft.
Wer will, dass Mitbestimmung wirkt, muss Vertreter wählen, die bereit sind, sie durchzusetzen.
Dafür stehen wir.
Und dafür treten wir an.
