Interessen der Beschäftigten durchsetzen.

Mitbestimmung ist mehr als ein Punkt in Betriebsvereinbarungen.
Mitbestimmung heißt, Interessen klar zu benennen.
Und sie dort durchzusetzen, wo Entscheidungen Auswirkungen haben.

Worum es dabei geht:

Wenn Arbeitszeiten verschoben werden.
Wenn Aufgaben verdichtet werden.
Wenn Verantwortung wächst, ohne dass Rahmenbedingungen mitwachsen.

 

Es geht nicht nur um Zahlen, sondern um die Menschen, die die Arbeit machen.

Belange der Beschäftigten müssen auch Priorität haben. Diese Fragen  lassen sich nicht vertagen.
Sie wirken sofort – im Arbeitsalltag der Beschäftigten.

Deshalb handeln wir, bevor Fakten geschaffen werden.

Klar, verlässlich und mit dem Anspruch, Interessen durchzusetzen.

Was das für die Wahl bedeutet:

Interessen durchzusetzen braucht Rückhalt. Eine hohe Wahlbeteilung bedeutet Durchsetzungskraft.

Wer will, dass Mitbestimmung wirkt, muss Vertreter wählen, die bereit sind, sie durchzusetzen.

Dafür stehen wir.
Und dafür treten wir an.